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Tätigkeitsbereiche || Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren
Dr. Wolfgang Flucher war mehrere Jahre im Notariat tätig und wir bieten die Beratung und
Vertretung in allen erbrechtlichen Belangen und Verfahren an und führen selbstverständlich
auch Verlassenschaftsverfahren mit allen notwendigen Eingaben und Anträgen bei Gericht durch.
Unsere anwaltliche Erfahrung aus dem streitigen Bereich nützt uns dabei, mögliche
Streitpunkte schon bei der Verfassung von letztwilligen Verfügungen, von Erbübereinkommen und
von sonstigen Verträgen über die Erbmasse zu erkennen und auszuräumen, womit
späteren kostspieligen und nervenaufreibenden Anfechtungen der Boden entzogen ist.
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