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Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren
Tätigkeitsbereiche || Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren

Dr. Wolfgang Flucher war mehrere Jahre im Notariat tätig und wir bieten die Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Belangen und Verfahren an und führen selbstverständlich auch Verlassenschaftsverfahren mit allen notwendigen Eingaben und Anträgen bei Gericht durch. Unsere anwaltliche Erfahrung aus dem streitigen Bereich nützt uns dabei, mögliche Streitpunkte schon bei der Verfassung von letztwilligen Verfügungen, von Erbübereinkommen und von sonstigen Verträgen über die Erbmasse zu erkennen und auszuräumen, womit späteren kostspieligen und nervenaufreibenden Anfechtungen der Boden entzogen ist.

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