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Ehe- und Familienrecht
Tätigkeitsbereiche || Ehe- und Familienrecht

Unsere Orientierung zur Beratung von Privatpersonen entspricht die Tätigkeit im Ehe- und Familienrecht. Der Schwerpunkt Scheidungsrecht ergibt sich daraus, dass die anwaltliche Hilfe naturgemäß erst im Krisenfall in Anspruch genommen wird. Die von uns vertretenen Scheidungen erfolgen überwiegend im Einvernehmen, wobei es aber unser Grundsatz ist, zur Erzielung des Einvernehmens nicht auf berechtigte Ansprüche der von uns vertretenen Partei zu verzichten. Im übrigen bemühen wir uns, bei Scheidungen stets lösungsorientiert zu arbeiten und bei der Vereinbarung der Scheidungsfolgen immer die langfristigen Auswirkungen stärker zu beachten als "Punktesiege" in Nebenfragen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften, denen wir zum Beispiel für Partnerschaftsverträge zur Verfügung stehen.

Im Familienrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung betreffend Ehegatten- und Kindesunterhalt und das Recht der Obsorge für minderjährige Kinder.

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