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Tätigkeitsbereiche || Ehe- und Familienrecht
Unsere Orientierung zur Beratung von Privatpersonen entspricht die Tätigkeit im
Ehe- und Familienrecht. Der Schwerpunkt Scheidungsrecht ergibt sich daraus, dass die anwaltliche
Hilfe naturgemäß erst im Krisenfall in Anspruch genommen wird. Die von uns vertretenen
Scheidungen erfolgen überwiegend im Einvernehmen, wobei es aber unser Grundsatz ist, zur
Erzielung des Einvernehmens nicht auf berechtigte Ansprüche der von uns vertretenen Partei zu
verzichten. Im übrigen bemühen wir uns, bei Scheidungen stets lösungsorientiert zu
arbeiten und bei der Vereinbarung der Scheidungsfolgen immer die langfristigen Auswirkungen stärker
zu beachten als "Punktesiege" in Nebenfragen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften, denen wir zum
Beispiel für Partnerschaftsverträge zur Verfügung stehen.
Im Familienrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung
betreffend Ehegatten- und Kindesunterhalt und das Recht der Obsorge für minderjährige
Kinder. |